Aufgaben der Betriebsmedizin sind die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitern. Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes notwendig sind.
Als erfahrene, seit 2006 in Garmisch-Partenkirchen niedergelassene Betriebsmedizinerin stehe ich Ihnen und Ihren Mitarbeitern gerne zur Seite. Ist Ihr Interesse an einer betriebsärztlichen Betreuung oder an Vorsorgeuntersuchungen für Ihre Mitarbeiter geweckt? Dann freue ich mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
TERMINVEREINBARUNG
Sollten Sie bereits über die betriebsmedizinischen Angelegenheiten informiert seind und einen Untersuchungstermin benötigen, so vereinbaren Sie diesen bitte entweder telefonisch zu den im Bereich Kontakt angegebenen Zeiten oder jederzeit per E-Mail.